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Frage:

Haben Mediziner einen eingeschränkten Erkenntnishorizont? –

 

Wissenschaft in der Medizin bedeutet für nicht wenige Angehörige dieser Zunft die Gleichsetzung mit RCT = Randomisierte Doppelblindstudien.

 

Die damit verbundenen Probleme kann man hier:

 

http://www.vitamind3.info/html/studien.html

 

studieren.

 

Daß die randomisierten Doppelblindstudien zu Psychopharmaka meist gefälscht sind, kann man hier lernen:

Symposium 03 - Das Dilemma der Pharmakotherapie - Prof. Dr. Goetzsche

Leiter des Cochrane center Kopenhagen:

 

https://www.youtube.com/watch?v=cubaO93wF5M

 

https://www.youtube.com/watch?v=ZMhsPnoIdy4

 

Also nicht nur beschränkt, sondern manchmal auch kriminell. Wenn es strafbar wird, werden die Mitglieder einer anderen Zunft , nämlich Staatsanwälte und Strafrichter wach.

 

Allerdings würden die Angehörigen der Juristischen Zunft einen solchen Erkenntnisschwachsinn nicht einmal eines Kommentars würdigen.

 

Ob ein Arzt eine Therapie im Strafrecht hätte anwenden müssen, richtet sich danach, ob es genügend Anhaltspunkte für Wirkung und Wirksamkeit gibt. Natürlich ist im Strafprozess auch der Urkundenbeweis (Studien) zulässig. Aber gleichberechtigt daneben steht der Zeugenbeweis. Wenn genügend Zeugen die Therapieerfolge bezeugen, dann kann der Staatsanwalt anklagen wegen Unterlassung.

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